Allgemeinen Geschäftsbedingungen    Bekehrti GmbH

Dies sind die Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bekehrti GmbH. Anschrift: Bekehrti GmbH, Ziestelweg 2, 3511 Furth bei Göttweig, Niederösterreich. www.bekehrti.at; info@bekehrti.at; Tel: (0043)02732/83091; Fax: (0043)02732/83091/4; ATU 58385848

Kostenvoranschlag:
Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt; die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Kostenvoranschläge sind entgeltlich und unverbindlich, doch wird bei Erteilung eines Auftrages im Umfang des Kostenvoranschlages bezahltes Entgelt gutgeschrieben. Die im Kostenvoranschlag verzeichneten Preise sind die Preise des Tages, dessen Datum der Kostenvoranschlag trägt. Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftraggebers.

Angebote:
Angebote werden nur schriftlich erteilt. Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Anbotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistungen möglich.

Preise:
Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls zwei Monate gültig. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder andere, zur Leistung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten etc. verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder ermäßigt. Pauschalpreiszusagen werden nicht gegeben. Wird nichts anderes genannt, ist der Preis ohne Umstatzsteuer.

Leistungsausführung:
Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung dem Auftragnehmer kostenlos die erforderliche Energie und versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Material zur Verfügung zu stellen.

Leistungsfristen und -termine:
Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände, die der Rechtssphäre des Auftragsnehmers zuzurechnen sind, bewirkt, werden vereinbarte Leistungsfristen entsprechend verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind dann vom Auftraggeber zu tragen, wenn die die Verzögerungen bewirkenden Umstände seiner Rechtssphäre zuzurechnen sind.

Ö-Normen:
Wurde die Geltung von Ö-Normen vereinbart, so gelten sie nur insoweit, als sie diesen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.

Verrechnung:
Bei Verrechnung nach Längenmaß wird die größte Länge zugrunde gelegt, dies sowohl bei schrägen geschnittenen und ausgeklinkten Profilen als auch bei gebogenen Profilen, Handläufen und dgl. sowie bei Stiegen-, Balkon- und Schutzgeländern, Einfriedungen und dgl. Bei Verrechnung eines Flächenmaßes wird stets das kleinste, die ausgeführte Fläche umschreibende Rechteck zugrunde gelegt. Die Verrechnung nach Masse erfolgt durch Wägung oder nach der theoretischen Konstruktionsmasse. Für Formstahl und Profile ist das Handelsgewicht, für Stahlbleche und Bandstahl sind je mm der Materialdicke 8,0kp/m² anzusetzen; die Walztoleranz ist jeweils enthalten. Den so ermittelten Massen werden bei geschraubten, geschweißten und genieteten Konstruktionen für die verwendeten Verbindungsmittel zwei Prozent zugeschlagen; der Zuschlag für verzinkte Bauteile oder Konstruktionen beträgt fünf Prozent.

Übernahme:
De Auftraggeber wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei seinem Fernbleiben die Übergabe der erbrachten Leistungen als am vorgesehenen Übergabetermin erfolgt anzusehen ist.

Zahlung:
Der Auftraggeber hat Teilzahlungen nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung über Verlangen des Auftragnehmers zu leisten. Mahn- und Wechselspesen gehen zulasten des Auftraggebers. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % monatlich zu berechnen; hierdurch werden bestehende Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bekehrti GmbH.

Beschränkung des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung):
Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen ist mit einer sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen. Bei eloxierten und beschichteten Materialien sind Unterschiede in den Farbnuanchen nicht ausgeschlossen. Die Haltbarkeit von Schlössern, Antrieben, Schließeinrichtungen und dgl. richtet sich nach dem jeweiligen Stand der Technik. Schutzanstriche halten drei Monate.

Gewährleistung:
Unbeschadet eines Wandelungsanspruches des Auftraggebers erfolgt die Gewährleistung durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist. Ist eine Behebung nicht möglich oder nur mit verhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist nach Wahl des Auftragnehmers angemessene Preisminderung zu gewähren oder ersatzweise eine gleiche Sache nachzuliefern. Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die vom Mangel betroffene Teile von dritter Hand oder vom Auftraggeber selbst verändert oder instand gesetzt worden sind, ausgenommen bei Notreparaturen oder bei Verzug des Auftragnehmers in Erfüllung der Gewährleistung.

Schadensersatz:
Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden an alle dem Auftraggeber gehörigen Gegenstände, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat. Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens sind ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers vorliegt.

Automatische Torantriebe:
Wir weisen darauf hin, dass automatische Torantriebe nur in Verbindung mit Sicherheitseinrichtungen wie Lichtschranken, Überfahrtsschleifen, Kontaktleisten & Seilzugschalter in betrieb genommen werden sollten. Auf Kundenwunsch, unter Beachtung von den Sicherheitsvorschriften und mittels Inkenntnisnahme der Risken kann ein automatisches Tor auch ohne div. Sicherheitseinrichtungen betrieben werden. Der Auftraggeber übernimmt in diesem Fall alle Risiken auf Sach- & Personenschäden auf seine Verantwortung. Der Auftragnehmer übernimmt in speziellen keine Haftung auf Personenschäden!

Dimensionierung:
Statische & Dynamische Dimensionierung von tragenden Bauteilen darf von uns nicht vorgenommen werden. Diese sind durch den Auftraggeber bereit zu stellen oder müssen von uns an berechtigte Unternehmen vergeben werden. Die dafür anfallenden Kosten werden 1:1 an den Auftraggeber weiterverrechnet. Wir übernehmen weiters keine Haftung für diese Berechnungen.

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