Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bekehrti GmbH
Dies sind die Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bekehrti GmbH. Anschrift: Bekehrti GmbH, Ziestelweg 2, 3511 Furth bei Göttweig, Niederösterreich. www.bekehrti.at; info@bekehrti.at; Tel: (0043)02732/83091; Fax: (0043)02732/83091/4; ATU 58385848
Kostenvoranschlag:
Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt; die Erstellung eines
Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines
Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen.
Kostenvoranschläge sind entgeltlich und unverbindlich, doch wird bei Erteilung
eines Auftrages im Umfang des Kostenvoranschlages bezahltes Entgelt
gutgeschrieben. Die im Kostenvoranschlag verzeichneten Preise sind die Preise
des Tages, dessen Datum der Kostenvoranschlag trägt. Sämtliche technische
Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftraggebers.
Angebote:
Angebote werden nur schriftlich erteilt. Die Annahme eines vom Auftragnehmer
erstellten Anbotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistungen
möglich.
Preise:
Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen
Kalkulationssituation und sind jedenfalls zwei Monate gültig. Sollten sich die
Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder
andere, zur Leistung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie,
Transporte, Fremdarbeiten etc. verändern, so werden die Preise entsprechend
erhöht oder ermäßigt. Pauschalpreiszusagen werden nicht gegeben. Wird nichts
anderes genannt, ist der Preis ohne Umstatzsteuer.
Leistungsausführung:
Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens verpflichtet,
sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und
der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen
und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Der Auftraggeber
hat für die Zeit der Leistungsausführung dem Auftragnehmer kostenlos die
erforderliche Energie und versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter
sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Material zur Verfügung zu stellen.
Leistungsfristen und
-termine:
Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und
wurde die Verzögerung nicht durch Umstände, die der Rechtssphäre des
Auftragsnehmers zuzurechnen sind, bewirkt, werden vereinbarte Leistungsfristen
entsprechend verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend
hinausgeschoben. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind dann vom
Auftraggeber zu tragen, wenn die die Verzögerungen bewirkenden Umstände seiner
Rechtssphäre zuzurechnen sind.
Ö-Normen:
Wurde die Geltung von Ö-Normen vereinbart, so gelten sie nur insoweit, als sie
diesen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.
Verrechnung:
Bei Verrechnung nach Längenmaß wird die größte Länge zugrunde gelegt, dies
sowohl bei schrägen geschnittenen und ausgeklinkten Profilen als auch bei
gebogenen Profilen, Handläufen und dgl. sowie bei Stiegen-, Balkon- und
Schutzgeländern, Einfriedungen und dgl. Bei Verrechnung eines Flächenmaßes wird
stets das kleinste, die ausgeführte Fläche umschreibende Rechteck zugrunde
gelegt. Die Verrechnung nach Masse erfolgt durch Wägung oder nach der
theoretischen Konstruktionsmasse. Für Formstahl und Profile ist das
Handelsgewicht, für Stahlbleche und Bandstahl sind je mm der Materialdicke
8,0kp/m² anzusetzen; die Walztoleranz ist jeweils enthalten. Den so ermittelten
Massen werden bei geschraubten, geschweißten und genieteten Konstruktionen für
die verwendeten Verbindungsmittel zwei Prozent zugeschlagen; der Zuschlag für
verzinkte Bauteile oder Konstruktionen beträgt fünf Prozent.
Übernahme:
De Auftraggeber wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei seinem Fernbleiben die
Übergabe der erbrachten Leistungen als am vorgesehenen Übergabetermin erfolgt
anzusehen ist.
Zahlung:
Der Auftraggeber hat Teilzahlungen nach Maßgabe
des Fortschrittes der Leistungsausführung über Verlangen des Auftragnehmers zu
leisten. Mahn- und Wechselspesen gehen zulasten des Auftraggebers. Bei
Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen
in der Höhe von 1,5 % monatlich zu berechnen; hierdurch werden bestehende
Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
Eigentumsvorbehalt:
Alle
gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der Bekehrti GmbH.
Beschränkung des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung):
Bei
behelfsmäßigen Instandsetzungen ist mit einer sehr beschränkten Haltbarkeit zu
rechnen. Bei eloxierten und beschichteten Materialien sind Unterschiede in den
Farbnuanchen nicht ausgeschlossen. Die Haltbarkeit von Schlössern, Antrieben,
Schließeinrichtungen und dgl. richtet sich nach dem jeweiligen Stand der
Technik. Schutzanstriche halten drei Monate.
Gewährleistung:
Unbeschadet
eines Wandelungsanspruches des Auftraggebers erfolgt die Gewährleistung durch
kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist. Ist eine
Behebung nicht möglich oder nur mit verhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so
ist nach Wahl des Auftragnehmers angemessene Preisminderung zu gewähren oder
ersatzweise eine gleiche Sache nachzuliefern. Ansprüche aus der Gewährleistung
erlöschen, wenn die vom Mangel betroffene Teile von dritter Hand oder vom
Auftraggeber selbst verändert oder instand gesetzt worden sind, ausgenommen bei
Notreparaturen oder bei Verzug des Auftragnehmers in Erfüllung der
Gewährleistung.
Schadensersatz:
Der
Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden an alle dem Auftraggeber
gehörigen Gegenstände, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung
übernommen hat. Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche
auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens sind ausgeschlossen, soweit nicht grobes
Verschulden oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers vorliegt.
Automatische Torantriebe:
Wir weisen
darauf hin, dass automatische Torantriebe nur in Verbindung mit
Sicherheitseinrichtungen wie Lichtschranken, Überfahrtsschleifen, Kontaktleisten
& Seilzugschalter in betrieb genommen werden sollten. Auf Kundenwunsch, unter
Beachtung von den Sicherheitsvorschriften und mittels Inkenntnisnahme der Risken
kann ein automatisches Tor auch ohne div. Sicherheitseinrichtungen betrieben
werden. Der Auftraggeber übernimmt in diesem Fall alle Risiken auf Sach- &
Personenschäden auf seine Verantwortung. Der Auftragnehmer übernimmt in
speziellen keine Haftung auf Personenschäden!
Dimensionierung:
Statische &
Dynamische Dimensionierung von tragenden Bauteilen darf von uns nicht
vorgenommen werden. Diese sind durch den Auftraggeber bereit zu stellen oder
müssen von uns an berechtigte Unternehmen vergeben werden. Die dafür anfallenden
Kosten werden 1:1 an den Auftraggeber weiterverrechnet. Wir übernehmen weiters
keine Haftung für diese Berechnungen.